Privatsphäre

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen

  • Artikel 12: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Briefwechsel sowie Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder hat das Recht auf Schutz durch das Gesetz gegen solche Eingriffe oder Angriffe.“
  • persönliches Umfeld
  • berufliches Umfeld
  • kommerzielle und nicht-kommerzielle Institutionen
  • Staat (Judikative, Exekutive, Legislative)
  • Inhalte (Daten und Kommunikation)
  • Metadaten (Daten über Daten und Kommunikation)

z.B. aus folgenden, beispielhaften Bereichen:

  • biometrische Daten (Identifizierung)
  • historische Daten (Werdegang/ Entwicklung)
  • geografische Daten (Bewegungsprofil)
  • Gesundheitsdaten
  • Kommunikationsdaten
  • private Interessen
    • Browserhistorie
    • Lesezeichen
    • Suchverläufe
    • Likes, Retweets, etc.
  • … Datensparsamkeit (Vermeidung)
  • … Datenverschlüsselung (Zugriff beschränken)
  • … Verschleierung (Anonymisierung, Pseudonymisierung)
  • privatsphaere.txt
  • Zuletzt geändert: 31.07.2023
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