(Anonyme) Kryptowährungen - Regulierung und mögliche Verbote

Der Inhalt dieses Beitrags wurde auch in der Episode "MM023 Stammtisch Spezial – Massentauglichkeit Teil 2" des Monero-Mumble-Podcasts besprochen.

  • Kriminalität
    • Drogenhandel
    • Waffenhandel
    • Terrorismus
    • Geldwäsche (Steuerhinterziehung)
    • Kinderpornografie

Hinweis: Die hier getroffenen Zuschreibungen beziehen sich auf die Kryptowährung „Bitcoin“, sie sind jedoch auf viele weitere Kryptowährungen übertragbar.

  • diskriminierungsfreier Zugang
  • nahezu nicht zensierbare Transaktionen1)
  • Einlagensicherung / Schutz vor Beschlagnahmung
  • Schutz gegen Hyperinflation (Beispiel Venezuela)

Hinweis: Die hier getroffenen Zuschreibungen beziehen sich auf die Kryptowährung „Monero“, sie sind aber auf viele weitere Kryptowährungen übertragbar.

Funfact aus der Wikipedia: „In Deutschland sind Dienstanbieter gemäß § 13 Absatz 6 Telemediengesetz verpflichtet, „die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen“. Eine Kryptowährung erfüllt diese Anforderung bereits durch ihre Konstruktion.“

  • finanzielle Unterstützung von Aktivist*innen/ NGOs
    • Menschenrechtler*innen
    • (Investigativ-)Journalist*innen
    • Whistleblower*innen
    • Flüchtlingshelfer*innen
    • Umweltschützer*innen
    • Globalisierungsgegner*innen
    • außerparlamentarische Opposition
  • Schutz der Privatsphäre gegen Profiling (siehe auch: Persönlichkeitsrecht)
    • Diskriminierung (durch Analyse des Kaufverhaltens z.B. in Bewerbungsverfahren, bei Mietverträgen, etc.)
    • Rating (Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch Analyse des Kaufverhaltens)
    • Versicherungen (Beurteilung der (un)gesunden Lebensweise durch Analyse des Kaufverhaltens)
    • Gebühren (höhere Zinsen/ Versicherungskosten durch o.g. Punkte)
    • gezielt (manipulativ) zugeschnittene Werbung
  • Bezahlung von Anonymisierungsdiensten
    • Web-/E-Mailhoster
    • VPNs
  • Umgehung von Wirtschaftssanktionen durch Drittstaaten (Beispiel EU ↔ Instex ↔ Iran)
  • Beschaffung von (zu unrecht) zensierten Medien
  • Beschaffung von legalen, aber gesellschaftlich geächteten Medien (grenzwertige politische Inhalte, Pornografie, etc.)
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Deutsche Bundesbank
  • Europäische Zentralbank (EZB)
  • Financial Action Task Force (FATF)
  • World Economic Forum
  • Sicherheitsbehörden
    • Europol
    • BKA
    • Zoll
  • Takedowns oder Übernahmen
    • getmonero.org
    • GitHub
    • App Stores
    • Public Nodes
    • Mining Pools
  • Manipulationen der Anwendungen (Daemon/ Wallet)
    • eingeschleuste staatliche Akteure ins Entwicklerteam („Rouge-Devs“)
    • manipulierte Binarys (gab es schon)
    • manipulierter Quellcode
  • Infektion des Daemon-/Wallet-Hosts („Bundestrojaner“)
  • Ermittlung von Anwender*innen anhand des Netzwerkverkehrs
    • Meldepflicht für Telkos bei Anwender*innen mit Traffic auf verdächtigen Ports (18080 / 18081)
    • Deep-Packet-Inspection (DPI)/ Mustererkennung
    • Analyse des Netzwerk-Verkehrs bekannter Public Nodes
  • Ermittlung von Anwender*innen auf Handels- und Marktplätzen
    • Zugriff auf zentralisierte Kryptobörsen
    • Undercover-An-/ und Verkäufer*innen auf dezentralen Währungsbörsen
    • Strafverfolgung gegen Anbieter*innen von Produkten und Dienstleistungen auf (dezentralen) Handelsplätzen
  • Best Practise:
    • anonymer Netzwerkverkehr (z.B. TOR)
    • anonymer Währungswechsel auf dezentralen Tauschbörsen (z.B. Bisq)
    • anonymer Bezug von Waren und Dienstleistungen via dezentraler Marktplätze (z.B. OpenBazaar)2)
  • Worst Case Scenario: Ein internationales Verbot von Besitz und Handel (anonymer) Kryptowährungen (z.B. auf G20-Ebene)

Abschließende Bewertung: Mögliche Verbote von (anonymen) Kryptowährungen wären zwar technisch umgehbar, würden in der Praxis aber dazu führen, dass kaum noch Handel gegen Fiat-Währungen und/ oder Produkte und Dienstleistungen angeboten bzw. nachgefragt würden. (Anonyme) Kryptowährungen wären damit nahezu unbrauchbar und entsprechend wertlos.


1)
Mögliches Szenario:51%-Angriffe
2)
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  • anonyme_kryptowaehrungen_-_regulierung_und_moegliche_verbote.txt
  • Zuletzt geändert: 31.07.2023
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